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Produktänderungen Dezember 2013: Zinssenkungen & ablaufende Aktionen

Auch mehr als vier Wochen nach der EZB-Zinsentscheidung halten sich die Meldungen über sinkende Dispozinsen in Grenzen, doch wir können über einige Ausnahmen und sogar eine Zinssenkung bei einem Ratenkredit berichten. Zudem gibt es einige beachtenswerte Aktionen. Im Detail:
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Die Restschuldversicherung: Abzocke oder sinnvolle Sicherheit?

Zu fast jedem Ratenkredit ist eine Restschuldversicherung (RSV) erhältlich. Und nach einer aktuellen Studie der GfK entscheiden sich rund 28 % aller Verbraucher für diesen Versicherungsschutz. Wann ist der Abschluss einer RSV sinnvoll, wann verzichtbar, und welche Kriterien sollte ein Kreditnehmer beachten?

Grundsätzlich gilt, dass die Notwendigkeit zum Abschluss einer Kreditversicherung mit dem Alter, aber auch mit der Höhe des gewünschten Kredites steigt. Für einen Kleinkredit in Höhe von weniger als 5.000 Euro ist der Versicherungsschutz sicher weniger sinnvoll als für einen Immobilienkredit in Höhe mehrerer Jahresgehälter. Noch wichtiger ist allerdings, vor der Kreditaufnahme den bestehenden Versicherungsbestand zu prüfen. Ist schon eine Kapital- oder Risikolebensversicherung vorhanden, die im Todesfall die Angehörigen absichert, kann auf die RSV verzichtet werden. Auch bestehende Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen sorgen bei anderen biologischen Risiken für die Weiterzahlung der Kreditraten und machen somit eine zusätzliche Kreditversicherung überflüssig. Wer sich dennoch für den Abschluss der Restschuld- oder Restkreditversicherung entscheidet, sollte Folgendes wissen:

Die Absicherung im Krankheitsfall ist nicht immer ausreichend

Nach der erwähnten GfK-Studie entschieden sich 44 % aller interviewten Verbraucher, die zu ihrem Ratenkredit auch eine RSV abgeschlossen hatten, für den meistens angebotenen Dreierpack, der Absicherung der Zahlungsunfähigkeit infolge von Tod, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit infolge einer Erkrankung. Doch während der Eintritt der erstgenannten beiden Lebensrisiken leicht bis relativ leicht nachgewiesen werden kann, kann es im Versicherungsfall „Arbeitsunfähigkeit“ schnell haken.

Denn als arbeitsunfähig werden nur Personen bezeichnet, die infolge einer Krankheit vorübergehend nicht arbeitsfähig sind. Kann jedoch eine versicherte Person aufgrund einer psychischen oder physischen Erkrankung ihren Lebensunterhalt dauerhaft nicht mehr verdienen, liegt eine Erwerbsunfähigkeit vor. Als dritte Variante existiert der Begriff der Berufsunfähigkeit, der auf Personen angewendet wird, die infolge einer Erkrankung nicht mehr in ihrem erlernten Beruf tätig sein können, wohl aber andere Tätigkeiten ausüben können. Dass auch im letztgenannten Fall das Einkommen deutlich absinken kann, lässt sich unschwer nachvollziehen. Ob dann allerdings die mit dem Ratenkredit abgeschlossene RSV einspringt, hängt ganz von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ab, die deshalb in jedem Fall genau geprüft werden sollten.

Versicherungsbedingungen vergleichen

Auch die maximale Höhe der monatlichen Versicherungsleistungen, die maximale Zahlungsdauer sowie die zu beachtenden Karenzzeiten können je nach Anbieter voneinander abweichen.

Beispiel: Wer den easyCredit in Kombination mit dem easyCredit Schutzbrief Premium gewählt hat, darf sich darauf verlassen, dass die Versicherung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit für 18 Monate die Kreditraten übernimmt. Durch andere Versicherungen wie beispielsweise die RSV der Bank11direkt werden in einem solchen Fall die Ratenzahlungen nur für 12 Monate übernommen.

Zudem sind die Versicherungsbeiträge, die immer zu einer erhöhten Monatsrate führen und, da es sich um zwei getrennte Verträge handelt, im Effektivzinssatz nicht enthalten sind, nicht bei allen Anbietern identisch. Wer zu seinem Ratenkredit eine Restkreditversicherung abschließen möchte, sollte deshalb nicht nur die Kreditbedingungen, sondern auch die Höhe der Versicherungsbeiträge vergleichen. Die Abbildung eines allgemeingültigen Vergleichs ist leider nicht möglich, da bei manchen Anbietern nicht nur die Kredithöhe und Kreditlaufzeit, sondern auch das Alter des Kreditnehmers Einfluss auf die Höhe der Versicherungsbeiträge nehmen.

Beispiel: Für einen Kleinkredit über 5.000 Euro mit einer Laufzeit von 48 Monaten ist laut Kreditrechner der OYAK ANKER Bank ohne RSV eine Monatsrate von 115 Euro zu zahlen. Wer sich für den dort erhältlichen Komplettschutz entscheidet, muss je nach Alter entweder 120 Euro oder 124 Euro pro Monat zahlen. Den Raten liegt jeweils der Zwei-Drittel-Zinssatz zugrunde, der bei dieser Laufzeit mit 4,99 % effektiv angegeben wird.

Augen auf bei Offerten mit bereits voreingestelltem Versicherungsschutz

Mit Ausnahme der ING-DiBa bietet fast jedes Institut in Deutschland zu dem Ratenkredit auch eine optionale Restschuldversicherung an. Bei den meisten Kreditanbietern wie beispielsweise der CreditPlus Bank oder der Targobank wird im Laufe der Online-Kreditbeantragung explizit danach gefragt, ob eine Versicherung gewünscht wird. Bei anderen Instituten wie beispielsweise unserem aktuellen Bestanbieter bei allen Laufzeiten ab 13 Monaten, der Bank11direkt, wird die Kreditversicherung automatisch mitbeantragt. Es sei denn, der Antragsteller beachtet schon bei der Bedienung des Kreditrechners den kleinen Hinweis „monatliche Rate inkl. RSV“ und klickt das „i“ für Information an. Nur an dieser Stelle kann der Versicherungsschutz abgelehnt werden.

Was tun bei unfreiwilligem Versicherungsabschluss?

Für alle, die erst bei Durchsicht des Kreditvertrages feststellen, dass sie versehentlich eine Restschuldversicherung mitbeantragt haben, ist noch kein Schaden entstanden. Denn selbstverständlich kommt der Versicherungsabschluss nur bei Unterzeichnung und Abnahme des Kreditvertrages zustande: Wer den Kredit ohne Versicherung möchte, sollte umgehend beim Anbieter anrufen und sich einen neuen Vertrag zuschicken lassen. Auch nach Unterzeichnung des Kreditvertrages und Abnahme des Kredites gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen selbstverständlich nicht nur für den Kredit, sondern auch für die Kreditversicherung.

Auch bei Anbietern wie beispielsweise der TeamBank, die aktuell ihren easyCredit als Kleinkredit bis 5.000 Euro mit einem 25-prozentigen Zinsnachlass anbietet, gilt die dort übliche verlängerte Widerrufsfrist von 30 Tagen nicht nur für den Kredit, sondern auch für die abgeschlossene Kreditversicherung. Doch auch nach dieser Frist ist die Kündigung der Versicherung für TeamBank-Kunden jederzeit möglich. Das gilt auch für viele anderer Anbieter, wo die RSV nach Ablauf der Widerrufsfrist unter Einhaltung einer bestimmten Frist gekündigt werden. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen. In jedem Fall muss die Kündigung schriftlich erfolgen; Gründe sind nicht anzugeben. Allerdings werden bei einer Kündigung die bereits gezahlten Beiträge in der Regel nicht erstattet.

Die Mehrheit der Verbraucher ist mit der RSV zufrieden

Doch für die Mehrheit der Verbraucher, die sich für die Restkreditversicherung entscheiden haben, dürften diese Informationen irrelevant sein. Denn nach der von der GfK durchgeführten Befragung sind 58 % dieser Kreditnehmer mit dem Versicherungsschutz sehr zufrieden; weitere 33 % antworteten auf die Frage nach der Zufriedenheit mit „mittel“. Nur 9 % gaben an, gar nicht zufrieden zu sein. Ob das aber auf die Kosten oder auf in Notsituationen nicht in vollem Umfang erbrachte Leistungen zurückzuführen ist, blieb offen.

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