Was ist ein Policenverkauf?

Etwa fünfzig Prozent aller Lebensversicherungen werden nicht zu Ende geführt. Wer jedoch vor Fälligkeit der Versicherung über den entstandenen Rückkaufswert verfügen möchte oder muss, sollte das nie im Wege der Kündigung tun, da durch den mit der Kündigung verbundenen Verlust der Schlussgewinnanteile ein beträchtlicher finanzieller Schaden entstehen würde. Ab Ende der 1990er Jahre haben Policenhändler mit dem An- und Verkauf bestehender Lebensversicherungen einen Zweitmarkt geschaffen, der inzwischen reibungslos funktioniert und eine gute Alternative zur Stornierung einer Versicherung darstellt.

Was ist unter dem Verkauf einer Lebensversicherung zu verstehen?

Wenn eine Versicherung verkauft wird, tritt mit dem Käufer eine neue Person in die Rechte des Versicherungsnehmers ein. Das Geschäft wird vermittelt durch private Gesellschaften; zu den größten Policenhändlern am deutschen Markt zählen cashlife, lifeFinance oder Policen Direkt. Der Versicherungsverkauf bietet für alle Beteiligten Vorteile:

  • Der Inhaber einer Lebensversicherung bekommt aufgrund des zukünftigen Wertzuwachses, der teilweise in den Kaufpreis eingerechnet wird, einen höheren Betrag als bei einer Kündigung,
  • der Käufer erwirbt eine schon mehrere Jahre laufende Versicherung und umgeht damit die in den ersten Jahren niedrige Rendite,
  • und der Policenhändler bezieht für seine Vermittlungstätigkeit eine Provision.

 

Bedingungen für den Verkauf einer Versicherung

Grundsätzlich ist nicht jede Versicherung verkäuflich, denn die Versicherungsgesellschaft muss diesem Procedere nicht zustimmen. Viele namhafte Versicherungen sind jedoch mit dem Verkauf der Policen einverstanden, und gegebenenfalls kann ein nicht erreichbares Einverständnis durch eine Abtretung der Rechte aus der Versicherung umgangen werden.

Die Policenhändler schreiben unterschiedliche Restlaufzeiten vor: Während bei vielen Vermittlern die verbleibende Laufzeit auf maximal fünfzehn Jahre beschränkt ist, bieten anderer Markteilnehmer auch Ankäufe von Versicherungen mit Restlaufzeiten von bis zu 25 Jahren an; andere wiederum machen gar keine Vorgaben. Auch bei der Vorgabe von Mindestlaufzeiten unterschieden sich die Aufkäufer: Oft werden keine Mindestlaufzeiten vorgegeben, manche Händler machen eine Laufzeit von fünf Jahren oder einem Drittel der Gesamtlaufzeit zur Auflage.

Der Rückkaufswert der Versicherung muss mindestens 5.000 Euro, bei einigen Anbietern auch 10.000 Euro betragen.

Nicht verkauft werden können;

  • Kapitallebensversicherungen, die als Direktversicherung geführt werden oder einmal während der Versicherungslaufzeit eine Direktversicherung gewesen sind.
  • Ausgeschlossen sind auch Riester- oder Rürup-Verträge.
  • Auch fondsgebundene Lebensversicherungen werden von vielen Policenhändlern nicht akzeptiert.

 

Auswirkungen des Verkaufs auf den Versicherungsschutz

Mit dem Verkauf erwirbt der Käufer den Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungssumme bei Fälligkeit. Doch unabhängig davon, dass der Verkäufer vom Zeitpunkt des Verkaufs an keine Versicherungsleistungen mehr erbringen muss, bleibt in der Regel der Versicherungsschutz im Todesfall bestehen. Sofern die versicherte Person vor Fälligkeit der Lebensversicherung verstirbt, wird an die Hinterbliebenen die Versicherungssumme abzüglich des gezahlten Kaufpreises, der vom Käufer geleisteten Versicherungsbeiträge und einer angemessenen Verzinsung des Kaufpreises ausgezahlt.

» Teil 2: Lebensversicherung verkaufen – Schritt für Schritt
» Teil 3: Antworten zum Policenankauf
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