Fragen und Antworten zum Policenverkauf

F: Warum Lebensversicherung verkaufen und nicht Lebensversicherung kündigen?

A: Aus zwei guten Gründen: Zum einen ist der zu erlösende Betrag bei einem Verkauf größer, da die Stornokosten entfallen und zudem die zukünftigen Gewinnanteile teilweise in den Kaufpreis einfließen. Zum anderen bleibt auch bei einem Verkauf das Todesfallrisiko zum Schutz der Familie bestehen.

F: Um wie viel ist der Erlös bei einem Verkauf größer als bei einer Kündigung/Stornierung der Versicherung?
A: Manche Käufer nennen einen Mehrerlös von bis zu fünfzehn Prozent. Realistisch ist ein Mehrertrag von fünf bis zehn Prozent.

F: An wen kann man sich für den Verkauf einer Versicherung wenden?
A: Für die Abwicklung sind Policenhändler für Lebensversicherungen zuständig.

F: Ist jede Versicherung geeignet?
A: Nein, grundsätzlich ausgeschlossen sind bestehende oder ehemalige Direktversicherungen sowie Versicherungen ausländischer Gesellschaften. Zudem behalten die Policenhändler sich den Ausschluss weiterer Versicherungsgesellschaften vor.

F: Kann auch eine fondsgebundene Lebensversicherung verkauft werden?
A: Grundsätzlich ja, allerdings sind nicht alle am Zweitmarkt tätigen Unternehmen zum Ankauf einer solchen Versicherung bereit.

F: Was ist ein Zweitmarkt?
A: Mit Zweitmarkt wird die seit 1998 bestehende Möglichkeit bezeichnet, „gebrauchte“ Lebensversicherungen an Dritte zu veräußern, die den Vertrag dann fortführen. Die Vermittlung erfolgt durch Policenhändler.

F: Müssen Grundvoraussetzungen erfüllt werden?
A: Die Versicherung muss einen Rückkaufswert von mindesten Euro 5.000 und eine Restlaufzeit von noch mindesten einem Jahr haben. Weitere Anforderungen wie zum Beispiel maximale Restlaufzeiten und bestehende Mindestlaufzeiten sind bei den Aufkäufern unterschiedlich geregelt.

F: Was geschieht im Todesfall der versicherten Person?
A: Da die Todesfallversicherung nicht auf eine andere Person übertragen werden kann, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Sofern die versicherte Person während der Versicherungslaufzeit verstirbt, erhalten die Erben trotz des erfolgten Verkaufes die Versicherungssumme gegen Vorlage des Erbscheines ausgezahlt. Der an die Erben fließende Betrag wird dann aber reduziert um den gezahlten Kaufpreis, die nach Verkauf geleisteten Versicherungsbeiträge, eine angemessene Verzinsung auf den Kaufpreis sowie weitere etwaig entstandene Kosten.

F: Wird im Zusammenhang mit dem Verkauf der Versicherung eine Schufa-Anfrage gestellt?
A: Nein, denn die Bonität des Verkäufers spielt keine Rolle.

F: Muss die Versicherung dem Verkauf zustimmen?
A: Grundsätzlich ja, denn aufgrund der gesetzlichen Vertragsfreiheit kann das Versicherungsunternehmen nicht gezwungen werden, den Vertrag auf eine andere Person zu übertragen.

F: Was bedeutet das in der Praxis?
A: Die meisten großen Versicherungsgesellschaften stimmen dem Verkauf grundsätzlich zu. Sofern die Zustimmung verweigert wird, kann die Übertragung de Rechte aus der Versicherung durch Abtretung der Ansprüche erreicht werden. Eine Abtretung ist nicht zustimmungspflichtig.

F: Mit welcher Bearbeitungszeit muss gerechnet werden?
A: Die Geschwindigkeit wird von der Versicherungsgesellschaft bestimmt, die im Vorfeld des Verkaufes diverse Informationen erteilen und nach Verkauf die Übertragung vornehmen muss. Im besten Fall dauert die Verkaufsabwicklung zwei Wochen. Möglich ist aber auch eine Bearbeitungszeit von bis zu zehn Wochen.

 

» Teil 1: Was ist ein Policenverkauf?
» Teil 2: Lebensversicherung verkaufen – Schritt für Schritt
« Klicken Sie hier für den Policenverkaufs-Vergleich