Fragen und Antworten zur Mietkautionsbürgschaft

F: Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?

A: Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine Form der Sicherheitsleistung, die ein Vermieter von jedem Mieter verlangen darf. Die Pflicht zur Kautionsleistung muss im Mietvertrag vereinbart sein.

F: Wie hoch darf die Mietkaution sein?

A: Der Gesetzgeber hat die Höhe der Mietkaution auf maximal drei Monatsnettomieten (ohne Umlagen) begrenzt.

F: Wer kann eine Mietkautionsbürgschaft beantragen?

A: Jeder, der volljährig ist und über eine gute Bonität (keine Negativmerkmale) verfügt.

F: Wie teuer ist eine Mietkautionsbürgschaft?

A: Die Gesellschaften verlangen meist einen prozentualen Anteil von der Kautionssumme als Monatsgebühr und eine jährliche Kontoführungsgebühr. Bei kautionsfrei.de entfällt die Kontoführungsgebühr, daneben sind 5,25 % der Kautionssumme pro Monat fällig, die ein Mal im Jahr vom Konto abgebucht werden.

F: Wie funktioniert der Antrag einer Mietkautionsbürgschaft?

A: Viele Anbieter wickeln die Beantragung einer Mietkautionsbürgschaft mittlerweile online ab. Dabei sind nur wenige Angaben möglich, die man über das Internet in ein Formular eingibt. Meist wird gleich online die Bonität geprüft. Bei positivem Ergebnis druckt man sich den fertigen Antrag aus, unterschreibt ihn und sendet ihn an die Gesellschaft. In Kürze wird die Urkunde zurückgesendet, die man dem Vermieter überreichen kann.

F: Brauche ich Sicherheiten für eine Mietkautionsbürgschaft?

A: In der Regel werden Mietbürgschaften ohne eine besondere Sicherheitenvereinbarung zur Verfügung gestellt.

F: Muss der Vermieter die Mietkautionsbürgschaft akzeptieren?

A: Nein, der Mieter hat keinen Anspruch darauf, die geforderte Mietkaution durch eine Mietkautionsbürgschaft zu ersetzen.

F: Was passiert, wenn der Vermieter die Kaution einfordert?

A: Sofern der Schaden gerechtfertigt ist, zahlt der Bürge – im Falle von kautionsfrei.de etwa die R+V Versicherung – die geforderte Summe aus. Andernfalls hat man als Mieter zwei Wochen Zeit, Beweise vorzulegen, um eine Auszahlung zu verhindern. Sollte es zur Auszahlung kommen, ist diese vom Mieter auszugleichen.

F: Ändert sich die Mietkautionsbürgschaft bei einer Mieterhöhung?

A: Die einmal vereinbarte Kaution kann auch auf Grund einer Mieterhöhung nicht verändert werden.

F: Was geschieht bei Beendigung des Mietverhältnisses mit der Mietkautionsbürgschaft?

A: Der Vermieter ist verpflichtet, die Kautionsbürgschaft in einer angemessenen Frist nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück zu geben, sofern er keine berechtigten Ansprüche geltend machen kann. Die Frist hat sich in der Praxis mit etwa drei Monaten durchgesetzt, kann jedoch auch länger sein.

F: Darf der Vermieter rückständige Mieten mit der Mietkautionsbürgschaft verrechnen?

A: Diese Verrechnung hat der BGH ausdrücklich untersagt.

F: Wie lange ist eine Mietkautionsbürgschaft gültig?

F: Unmittelbar nach Rückgabe der Urkunde.

 
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