Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?

Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?

Dem Vermieter wurde im BGB das Recht eingeräumt, vom Mieter eine Sicherheit in Höhe von maximal drei Monatsnettomieten zu verlangen, sofern der abgeschlossene Mietvertrag eine diesbezügliche Vereinbarung enthält. Diese Sicherheit, Mietkaution genannt, kann bar erbracht werden oder durch Übertrag auf ein separates, extra gekennzeichnetes Sparbuch (Kautionssparbuch) eingezahlt werden, das dann dem Vermieter übergeben wird. Die für den Mieter günstigste Lösung ist die Absicherung des vereinbarten Kautionsbetrages durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft (Mietbürgschaft oder Mietkautionsbürgschaft), die von Banken und anderen Anbietern wie zum Beispiel der Deutschen Kautionskasse zur Verfügung gestellt werden.

Wer sich aus Liquiditätsgründen mit dem Vermieter darauf verständigt hat, die Mietsicherheit in Form einer Mietbürgschaft zu leisten, steht vor der Entscheidung, bei welchem Institut diese Bürgschaft idealer weise beantragt werden soll.

Wer vermittelt eine Mietkautionsbürgschaft?

Hier gibt es von der plusForta GmbH ein spezialisiertes Produkt mit dem Namen kautionsfrei.de. Dabei hat man sich auf die Abwicklung und auch Vermittlung einer Mietkautionsbürgschaft zwischen Mieter und Vermieter sowie Makler konzentriert. Hauptvorteil gegenüber vielen anderen Anbietern von Mietkautionsbürgschaften ist hier der so genannte Kautionsschutzbrief, dahinter steckt zusätzlich die R+V Allgemeine Versicherung AG.

Dabei handelt es sich bei dem Kautionsschutzbrief um eine bargeldlose Form der Absicherung, die nur im Fall von Forderungen greift. Dadurch wird die Bürokratie minimiert und Mieter und Vermieter gleichermaßen entlastet. Der Schutzbrief ist zudem an keine bestimmte Bank gebunden, während der gesamte Prozess online abgewickelt wird.

» Mehr Infos: Wie beantrage ich eine Mietkautionsbürgschaft?

Der Kautionsschutzbrief wird eingesetzt, wenn der Vermieter Schäden geltend macht, die ihm seitens der Mieters entstanden sind. Die R+V zahlt dann die geforderte Summe aus, sofern die Forderung berechtigt ist. Andernfalls hat der Mieter zwei Wochen Zeit, mittels Gegenbeweisen die Auszahlung zu verhindern. Der Mieter muss dann die geleistete Summe an die R+V zurückzahlen.

Alternativen zur Mietkautionsbürgschaft

Die günstigste Alternative stellt in der Regel die Hausbank dar, die gegen eine Avalprovision von 1 bis 3,5 % pro Jahr und eventuell eine kleine einmalige Bearbeitungsgebühr die gewünschte Bürgschaft innerhalb weniger Tage herauslegen kann.

Doch kann die bei der Hausbank beantragte Bürgschaft auch Nachteile mit sich ziehen, da auch eine Bürgschaft einen Kredit darstellt– im Zweifel wird die Bank bei berechtigten Ansprüchen des Vermieters zahlen müssen- und somit den möglichen Kreditrahmen bei der herauslegenden Bank einschränkt.

Wer diesen Nachteil ausschließen möchte, kann sich online an einen der anderen Anbieter von online zu beantragenden Mietkautionsbürgschaften wenden. Die Marktführer sind derzeit die Deutsche Kautionsgemeinschaft AG (Kautionskasse), die Eurokaution und der Deutsche Mietkautionsbund e.V.

Wer über ausreichende Liquidität verfügt, ist mit einem Kautionssparbuch oder einer Barkaution, die der Vermieter mindestens zum Spareckzins anlegen muss, besser beraten, denn während bei der Mietkautionsbürgschaft die Provisionen und Gebühren in jedem Fall verloren sind, wird für Barkaution zumindest eine bescheidene Verzinsung erzielt, die bei Auflösung des Mietvertrages dem Mieter zusteht.

Anders sieht die Rechnung aus für alle, die den Kautionsbetrag finanzieren müssen, doch auch für diesen Personenkreis ist die Finanzierung des Kautionsbetrages durch einen Sofortkredit eine Alternative, die eine Prüfung wert ist. Auch wenn der für den Sofortkredit zu zahlende Zins höher sein sollte als die Bürgschaftsprovision oder die Kosten der Mietkautionsbürgschaft, dürfte die Gesamtbilanz zu Gunsten des Kredites ausfallen, da sich die hierfür zu zahlenden Zinsen sukzessive verringern und nach wenigen Jahren erledigt haben, während die Kosten der Bürgschaft oder der Mietkautionsbürgschaft während der gesamten Mietvertragslaufzeit unverändert bestehen bleiben.

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