Dispositionskredit – Fragen und Antworten

F: Welche Voraussetzungen gelten für einen Dispokredit?

A: Unabdingbar mit der Einräumung eines Dispokredites verbunden ist ein regelmäßiges Einkommen; darüber hinaus muss der Kunde volljährig sein.

F: Gibt es den Dispokredit schufafrei?

A: Fast alle deutschen Banken sind der Schufa angeschlossen und holen vor Zusage eines Dispos eine Schufa-Auskunft ein. Darüber hinaus werden jedes Konto und jeder Dispo der Schufa gemeldet. Bei negativer Schufa-Auskunft wird kein Dispositionskredit eingeräumt.

F: Wie hoch kann ein Dispo sein?

A: In der Regel wird ein Dispokredit in Höhe von zwei bis drei Nettomonatseinkommen eingeräumt. Die Banken behalten sich aber vor, in jedem Einzelfall über die Kredithöhe zu entscheiden.

F: Besteht ein Anspruch auf einen Dispo?

A: Nein. Es handelt sich um einen Überziehungsrahmen, den die Bank nur bei positiver Bonitätsprüfung zur Verfügung stellt.

F: Wie kann ich den Dispo kündigen?

A: Der Dispo wird bis auf weiteres zur Verfügung gestellt und kann jederzeit von der Bank gekündigt oder vom Kunden zurückgezahlt werden.

F: Ich habe den Dispo überzogen. Was geschieht?

A: In einem solchen Fall wird die Bank für alle Inanspruchnahmen über den eingeräumten Disporahmen hinaus einen Überziehungszinssatz in Rechnung stellen, der in der Regel 5 % über dem Dispozinssatz liegt.

F: Muss die Bank bei überzogenem Dispo noch Überweisungen ausführen?

A: Nein, Verfügungen außerhalb des Disporahmens liegen im Ermessen der Bank.

F: Ich habe den Dispokredit überzogen. Darf die Bank bei Ausführung von Zahlungsaufträgen eine separate Gebühr berechnen?

A: Nein, dieses Vorgehen ist im Sommer 2010 vom Oberlandesgericht in Frankfurt am Main für nicht zulässig erklärt worden.

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