Policendarlehen beantragen

Die Beleihung einer Lebensversicherung ist relativ einfach, denn abweichend von anderen Finanzierungsarten entfällt die Bonitätsprüfung; nicht einmal eine Schufa-Anfrage ist bei allen Anbietern obligatorisch. Üblich ist für die Beantragung eines durch die Lebensversicherung abgesicherten Darlehens folgende Vorgehensweise:

Vorbereitung

Wer sich für die Beleihung seiner Lebensversicherung entschieden hat, muss zunächst klären, ob diese auch beleihungsfähig sind. Von einer Beleihung ausgeschlossen sind bei allen Anbietern bestehende und ehemalige Direktversicherungen. Auch fondsgebundene Lebensversicherungen werden nicht von jedem Anbieter und nie in voller Höhe beliehen. Zudem muss die Versicherungsgesellschaft vom Anbieter akzeptiert werden, was jedoch in der Regel bei den allen inländischen Versicherungsgesellschaften der Fall ist. Auskunft über die grundsätzliche Beleihungsmöglichkeit gibt jeder Anbieter über seine Website. Selbstverständlich kann die Beleihung der Versicherung auch direkt beim Versicherer beantragt werden; letztlich sollte die Wahl des Anbieters durch das günstigste Angebot bestimmt werden.

Schritt 1: Policendarlehen möglich?

Mit Hilfe eines Versicherungsrechners, den alle Anbieter auf ihrer Website zur Verfügung stellen, kann unter Angabe des aktuellen Rückkaufswertes und der favorisierten Darlehensausstattung schnell geklärt werden, ob das Darlehen in der gewünschten Höhe erhältlich ist. Bei Kapital-Lebensversicherungen ist eine Beleihung zwar immer bis zur Höhe des Rückkaufswertes möglich, doch die Darlehenshöhe kann geringer ausfallen, wenn der Antragsteller die Zinsen für das Darlehen mitfinanzieren möchte. Auch die von einigen Anbietern erhältliche Mitfinanzierung künftiger Versicherungsbeiträge verringert die Darlehenshöhe. Letztlich muss noch die oft übliche Bearbeitungsgebühr von bis zu 3 % mitberücksichtigt werden.

Wer die Berechnung nicht über das auf den Internetseiten der Finanzierer angebotene Modul vornehmen möchte, kann dem Anbieter auch seine Versicherungsdaten und Finanzierungswünsche zukommen lassen und erhält dann eine Beispielrechnung mit Angabe des zu zahlendes Zinssatzes und – sofern die Zinsen nicht gestundet werden sollen- der Höhe der monatlich zu zahlenden Rate.

Schritt 2: Kreditantrag

Unabhängig davon, ob die Beantragung online erfolgt, die notwendigen Unterlagen per Post angefordert werden oder ob der Antragsteller seine Bankfiliale oder Versicherungsgesellschaft kontaktiert: In allen Fällen ist, wenn die passende Finanzierungsvariante gefunden worden ist, ein Kreditantrag auszufüllen und zusammen mit einer möglichst aktuellen Bestätigung des Rückkaufswertes (entfällt, wenn die Finanzierung beim Versicherer beantragt wird) an den Kreditgeber zu versenden.

Schritt 3: Prüfung und Vertrag

Auf Basis dieses Antrages wird die Prüfung veranlasst, und der Kunde erhält im Falle der Finanzierungsmöglichkeit innerhalb weniger Tage einen Kreditvertrag, den er rechtsverbindlich unterzeichnen und mit dem Original-Versicherungsschein zurückgeben oder im PostIdent-Verfahren zurücksenden muss. Die Dauer bis zur Auszahlung des Kredites hängt dann von der Servicequalität der Versicherungsgesellschaft ab, denn wenn Kreditgeber und Versicherungsgesellschaft nicht identisch sind, muss die Versicherungsgesellschaft dem Kreditgeber die Höhe des Rückkaufswertes und die Wirksamkeit der Abtretung bestätigen, bevor die Auszahlung des Darlehens veranlasst werden kann.

» Teil 1: Was ist ein Policendarlehen?
» Teil 3: Antworten zum Policendarlehen
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