Fragen und Antworten zum Partnerkredit

F: Welcher Vorteil liegt in einem Partnerkredit?
A: Mit dem zweiten Kreditnehmer, dem Partner, erhöhen sich aufgrund des höheren monatlichen Überschusses die Chancen darauf, dass genug Anleger für den Kredit bieten.

F: Welche Voraussetzungen muss der Partner erfüllen?
A: Er muss mit dem ersten Antragsteller in einem gemeinsamen Haushalt leben und über ein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügen.

F: Ist es notwendig, dass der Antragsteller und der Partner verheiratet sind?
A: Nein, ein gemeinsamer Haushalt und eine gemeinsame Meldeadresse genügen den Anforderungen an die Akzeptanz des Partners.

F: Wie beantragt man einen Partnerkredit, was sind die Unterschiede von dem normalen Prozess?
A: Es sind lediglich die persönlichen und wirtschaftlichen Daten des Partners zusätzlich in eine vorgegebene Maske einzugeben.

F: Müssen bei einem Partnerkredit beide Antragsteller die Einkommensunterlagen einreichen?
A: Ja, da der Partner voll für den Kredit haftet, muss er ebenso wie der erste Antragsteller sein gesamtes Einkommen belegen.

F: Welche Unterlagen sind zum Nachweis des Einkommens vorzulegen?
A: Bei nicht selbstständig Beschäftigten genügen die Kopien von drei Gehaltsabrechnungen beziehungsweise bei Rentnern der aktuelle Rentenbescheid. Selbstständig Tätige müssen das Einkommen der letzten zwei Jahre nachweisen, durch Kopien der Einkommensteuerbescheide, Bilanzen oder Einnahmen-Überschußrechnungen. Zusätzlich müssen Selbständige den die Geschäftsentwicklung des laufenden Jahres durch eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) nebst Summen- und Saldenrechnung (SuSa) belegen. Sonstige Einkommen wie Mieten oder Unterhaltszahlungen sind in geeigneter Weise zu belegen.

F: Warum werden die Unterlagen in Kopie benötigt?
A: Eine Rücksendung von Originalunterlagen würde den Prozess unnötig verteuern und ist deshalb nicht vorgesehen.

F: Was geschieht, wenn die Partnerschaft während der Kreditlaufzeit aufgelöst wird?

A: Die Auflösung der Partnerschaft hätte keine Auswirkung auf den bestehenden Kredit, das heißt, unabhängig davon, wozu die Mittel verwendet worden sind und wer von dem Kredit profitiert hat, bleiben bis zur vollständigen Kreditrückführung beide Antragsteller in der Haftung.

F: Wird der Kredit als Partnerkredit günstiger?

A: Indirekt ja, denn durch den Partner und die Hinzurechnung seiner Einkünfte bekommt der Kredit eine andere Qualität, was die Anleger durch entsprechend niedrigere Zinsforderungen honorieren.

F: Erscheint der Partner im Kreditvertrag?
A: Ja, er muss gemeinsam mit dem ersten Antragsteller den Vertrag als Kreditnehmer unterzeichnen.

F: Kann der Anleger erkennen, dass es sich um einen Partnerkredit handelt?
A: Nein, das ist nicht vorgesehen. Der Anleger sieht lediglich den aus beiden Einkommen verbleibenden monatlichen Gesamtüberschuss und den Schufa-Wert des ersten Antragstellers.

» Teil 1: Was ist ein Partnerkredit?
» Teil 2: Partnerkredit beantragen
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