Fragen und Antworten zum Policendarlehen

F: Wer kann eine Lebensversicherung beleihen lassen?
A: Jede volljährige natürliche Person mit festem Wohnsitz in Deutschland ist zur Aufnahme eines solchen Darlehens berechtigt.

F: Sind alle Lebensversicherungen beleihbar?
A: Nein, ausgeschlossen sind alle bestehenden und ehemaligen Direktversicherungen. Darüber hinaus werden keine Versicherungen mit mehr als einem Abtretungsgläubiger akzeptiert.

F: Welche Mindestvoraussetzungen muss die Lebensversicherung erfüllen, um beleihbar zu sein?
A: Der Mindestrückkaufswert muss je nach Anbieter zwischen Euro 5.000 und Euro 10.000 betragen. Sofern es sich um eine fondsgebundene Lebensversicherung handelt, liegt der Mindestrückkaufswert bei mindestens Euro 8.400. Die Restlaufzeit der Versicherung muss noch mindesten zwölf Monate betragen.

F: Können auch ausländische Lebensversicherungen beliehen werden?

A: Nein, das ist generell nicht möglich.

F: Geht durch die Beleihung einer Lebensversicherung der Versicherungsschutz verloren?
A: Nein, der Versicherungsschutz bleibt in vollem Umfang erhalten.

F: Muss eine schon getroffene Begünstigungserklärung mit Beleihung der Lebensversicherung geändert werden?
A: Nein, die Begünstigungserklärung kann bestehen bleiben. Sofern der Versicherungsfall während der Darlehenslaufzeit eintritt, würde lediglich der zur Rückführung des Darlehens benötigte Betrag an den Kreditgeber ausgezahlt. Für einen verbleibenden Restbetrag bleiben die getroffenen Erklärungen wirksam.

F: Kann eine Lebensversicherung nach Inanspruchnahme eines Versicherungsdarlehens noch beitragsfrei gestellt werden?
A: Ja, das ist grundsätzlich möglich, da der einmal erworbene Rückkaufswert durch die Beitragsfreistellung nicht verändert wird.

F: Was kostet ein Darlehen gegen Beleihung einer Lebensversicherung?
A: Die Höhe der Zinsen ist bei den Anbietern unterschiedlich, liegt aber in der Regel unter dem Preis für sonstige Privatkredite, da in den Zinssätzen keine Kosten für Kreditausfälle berücksichtigt werden müssen.

F: Wodurch wird der Zinssatz beeinflusst?
A: Die Höhe des Zinssatzes wird ausschließlich durch die Laufzeit des Darlehens bestimmt, ist also bonitätsunabhängig.

F: Ist der Zinssatz während der Darlehenslaufzeit festgeschrieben?
A: In der Regel wird der Zinssatz festgeschrieben, da nur dadurch die tatsächlichen Kreditkosten sicher kalkuliert werden können und ein Risiko für den Kreditgeber ausgeschlossen werden kann. Angeboten werden Zinsfestschreibungen bis zu zehn Jahren. Sofern der Kredit nur kurzfristig benötigt und nicht in voller Höhe des Rückkaufswertes aufgenommen wird, ist je nach Anbieter auch ein variabler Zinssatz möglich.

F: Welche Darlehenslaufzeiten sind möglich?
A: Die Laufzeit kann maximal zehn Jahre betragen. Sofern die Versicherung dann noch nicht fällig und die Rückzahlung nicht möglich ist, wird von vielen Anbietern eine mögliche Prolongation des Darlehens angeboten.

F: Bis zu welcher Höhe kann das Darlehen beantragt werden?
A: Bei Kapitallebensversicherungen bis zur Höhe des Rückkaufswertes, bei fondsgebundenen Lebensversicherung ist in der Regel die Beleihung auf 60 Prozent des Rückkaufswertes begrenzt.

F: Kann das Darlehen vorzeitig zurückgeführt werden?
A: Das ist nach den Bestimmungen der Verbraucherkreditrichtlinie grundsätzlich gegen eine Gebühr in Höhe von maximal einem Prozent des Restdarlehens (bei Restlaufzeiten unter einem Jahr maximal einem halben Prozent) möglich. Manche Anbieter verzichten aber auch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung.

» Teil 1: Was ist ein Policendarlehen?
» Teil 2: Policendarlehen beantragen – Schritt für Schritt
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