Neues Insolvenzrecht: Gefahr für Existenzgründer?

Mit der Entscheidung des Bundestags zur Beschleunigung des Insolvenzverfahrens bei einer Privatinsolvenz wollte man Schuldnern und Gläubigern eigentlich einen Gefallen tun. Kann ein Betroffener 35 % seiner Schulden einschließlich der Verfahrenskosten innerhalb von 3 Jahren zurückzahlen, greift eine Restschuldbefreiung, die den schnelleren Neuanfang ermöglichen soll. Von Seiten der Banken kommt angesichts dieser Gesetzesänderung allerdings heftige Kritik, sie befürchten sogar eine Gefahr für junge Existenzgründer.

Höhere Rückzahlung erschwert Kreditvergabe

Insbesondere junge Selbstständige und Existenzgründer sind häufig auf einen Kleinkredit ihrer Bank angewiesen. Die Kreditbewilligung ist erst nach einer sorgfältigen Prüfung der Bonität möglich, will doch jedes Kreditinstitut den vergebenen Kredit sicher zurückgezahlt wissen. Gerade hier sieht der Bankenverband angesichts des neuen Insolvenzrechts große Schwierigkeiten. Bei einer geforderten Rückzahlungsquote von 35 % dürfte die Bonitätsprüfung zukünftig noch genauer durchgeführt werden, damit der Ausfall der Banken in einem überschaubaren Rahmen bleibt. Existenzgründer müssten damit entweder mit einer vollständigen Ablehnung ihres Kreditgesuchs rechnen, alternativ könnte eine Finanzierung deutlich teurer werden, selbst wenn es sich lediglich um einen Kleinkredit handelt. Das neue Gesetz wird deshalb von den Bankenvertretern heftig kritisiert, sie argumentieren mit einer erschwerten Kreditvergabe an Selbstständige.

Bei näherem Hinsehen erweist sich diese Kritik aber als wenig glaubhaft, und letztlich wirft sie kein gutes Licht auf die deutsche Bankenlandschaft. Hier stellt sich nämlich die Frage, was an einer optionalen Rückzahlung in Höhe von 35 % der Verbindlichkeiten gegenüber der heutigen Regelung so ungünstig sein soll, dass die Kreditvergabe an Selbstständige einzuschränken ist.

Banken-Kritik mindestens erklärungswürdig

So zeigt sich die Kritik des Bankenverbandes als Ansatz, der mindestens einer Erklärung bedarf. Vielmehr erweckt sie den Verdacht, dass einmal mehr entgegen den Interessen der Verbraucher argumentiert wird. Schließlich soll jede Kreditbewilligung nach den Kriterien der seriösen Kreditvergabe erfolgen, und auch Selbstständige und Existenzgründer müssen sich vor jeder Kreditprüfung einer soliden Beurteilung unterziehen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Kleinkredit beantragt wird oder ob eine höhere Finanzierung ansteht.

Bei einer optionalen Rückzahlungsquote von 35 % in kurzer Zeit dürften alle Gläubiger eine bessere Chance haben, einen Teil ihrer Forderungen einstreichen zu können. Hinzu kommt, dass das alte Verfahren der sechsjährigen Wohlverhaltensperiode sehr wohl erhalten bleibt, wenn nur 10 % der Verbindlichkeiten zurückgezahlt werden können.

Insgesamt erweckt die Kritik der Banken den Verdacht, dass hier eher im Interesse der gewinnorientierten Kreditinstitute argumentiert wird als im Hinblick auf den berechtigten Wunsch der Betroffenen, nach einer großen finanziellen Anstrengung wieder einen Neuanfang wagen zu können.

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