Nominalzins

Definition

Der Nominalzins eines Kredites ist derjenige Zins, der die „Grundgebühr“ der Bank darstellt, also den Zins, den die Bank für das Verleihen des Geldes an Gebühr nimmt. In der Regel orientiert sich der Nominalzins dabei im ganz groben Rahmen an der Höhe des EURIBOR, des Leitzinses der Europäischen Zentralbank. Da die Banken jedoch sehr unterschiedliche Gewinnmargen bei den Krediten zum Ansatz bringen, sind auch die Auswirkungen einer Erhöhung oder einer Senkung des EURIBOR bei dem einen Kreditinstitut sehr deutlich, bei dem anderen eher nicht so deutlich zu spüren. So erklärt es sich auch, dass die Zinsen für Kredite in den Jahren der Wirtschaftskrise 2008/2009 kaum merklich sanken, obwohl die Leitzinsen fast auf 0 gesenkt wurden.

Da ein Kredit ja nicht nur aus dem Nominalzins, sondern zudem auch noch aus weiteren Gebührenbestandteilen besteht, gibt es neben dem Nominalzins auch den so genannten Effektivzins, der auch die weiteren Gebühren einrechnet. Möchte man Kredite verschiedener Kreditinstitute miteinander vergleichen, benutzt man dazu also am besten den Effektivzins, da die Spannen zwischen Nominal- und Effektivzins höchst unterschiedlich ausfallen.

Laut der deutschen Preisangabenverordnung ist jedes Kreditinstitut verpflichtet, neben dem Effektivzins auch den Nominalzins in den Kreditangeboten, aber auch in den Kreditverträgen, zu benennen, der sich nun „gebundener Sollzins“ nennt. Da für den Verbraucher jedoch nur die tatsächlichen Kosten eines Kredites interessant sein dürften, kommt den „Nominalzinsen“ grundsätzlich nur eine eher untergeordnete Bedeutung zu.

« Zurück zum Inhaltsverzeichnis