Bürge

Definition

Ein Bürge ist eine rechtliche Person einer Bürgschaft, die sich bereiterklärt, für die Rückzahlung einer Verbindlichkeit zu haften, sollte der Hauptschuldner diese wegen Zahlungsschwierigkeiten oder aus anderen Gründen nicht begleichen können. Unter einer Bürgschaft versteht man dabei eine Vereinbarung, die zwischen einem Bürgen und einem Gläubiger stattfindet. Dabei handelt es sich um die Sicherung einer Verbindlichkeit, die von einer dritten Person, in diesem Fall der Hauptschuldner, ist und gegenüber dem Gläubiger besteht.

Beispiel

Person A möchte für seinen Betrieb eine neue Maschine bei Person B erwerben und diese durch monatliche Raten bezahlen. Da B noch nie Geschäfte mit A gemacht hat, ist dieser an einer Sicherung interessiert und verlangt deswegen eine Bürgschaft. A setzt sich mit einer als Bürge in Frage kommenden Person in Verbindung und bittet diese, dafür zu bürgen, dass sie im Falle von Zahlungsschwierigkeiten seitens A den Kaufpreis der Maschine bezahlt. Die Bürgschaft ist dabei dauerhaft abhängig von der Hauptschuld. Dies bedeutet, dass für den Bürgen die Bürgschaft erst erlischt, wenn A die Maschine vollständig abbezahlt hat. B muss bei Zahlungsschwierigkeiten grundsätzlich erst gegen A vorgehen und dort versuchen, sein Geld einzutreiben. Erst, wenn definitiv feststeht, dass A nicht in der Lage ist zu zahlen, darf B auf den Bürge zurück greifen. Lediglich wenn der Bürge ausdrücklich auf dieses Recht verzichtet, kann B bei Zahlungsschwierigkeiten direkt auf ihn zugreifen. Nimmt B nun den Bürge in Anspruch, gehen die Forderungen von B automatisch auf den Bürge über, ohne dass dies erneut in einem Vertrag festgehalten werden muss.

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