Bonität

Definition

Der Begriff Bonität steht für die Kreditwürdigkeit einer Person oder auch eines Unternehmens. Bonität beschreibt die Fähigkeit eines Schuldners seine Schulden zurückzahlen zu können und zu wollen.

Banken nutzen die Bonität ihrer Kunden für die Entscheidung einer Kreditbewilligung. Bevor Banken einen Kredit vergeben, wird also zuerst die Bonität des Antragsstellers geprüft. Banken nutzen die Bonität, um die Ausfallwahrscheinlichkeit und damit das Risiko der Kreditvergabe einschätzen zu können. Für die Bonitätsprüfung werden in erster Linie zwei Kriterien herangezogen. Zum einen wird die persönliche Kreditwürdigkeit eingeschätzt. Diese Einschätzung ist natürlich sehr subjektiv. Herangezogen werden hier Merkmale wie Zuverlässigkeit und Zahlungswilligkeit des Antragstellers. Berufliche und fachliche Qualifikationen dienen hier oftmals als Grundlage für die Beurteilung. Die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit wird aufgrund von anderen Kriterien bewertet. Hier dienen beispielsweise Einkommensnachweise und Bilanzen der Bonitätsprüfung. Auch das vorhandene Vermögen fließt in die Beurteilung mit ein. Zusätzlich werden bereits vorhandene Zahlungsverpflichtungen überprüft. Wichtig sind hier die regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen. Das können bei einer Privatperson Ausgaben für Miete, Lebensunterhalt und bereits vorhandene Kreditrückzahlungen sein. Bei Unternehmen können das ebenfalls monatliche Ausgaben wie Büromiete oder auch Kreditrückzahlungen sein. Oftmals wird auch das Zahlungsverhalten der Vergangenheit überprüft.

Hat eine Person oder ein Unternehmen eine sehr gute Bonität, wird auch leichter ein Kredit gewährt. Banken und auch andere Unternehmen, die einen Kredit gewähren, nutzen oftmals die Dienstleistung einer Ratingagentur, um etwas über die Bonität des Antragsstellers zu erfahren. Ratingagenturen sammeln Daten über Privatpersonen und Unternehmen. Diese Daten werden Kreditinstituten zur Bonitätsprüfung überlassen. In der Regel geschieht dies gegen ein Entgelt. Bei der Bonitätsprüfung wird oftmals nicht nur entschieden, ob ein Kredit vergeben wird, sondern auch in welcher Höhe und zu welchen Konditionen.

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