2/3 Zinssatz

Definition

Der Zwei-Drittel Zinssatz ist ein noch junger Begriff, der erst seit der Änderung der Verbraucherkreditrichtlinie zum 11.06.2010 im Finanzwesen auftaucht. Er beschreibt den Zinssatz, zu dem nach der Wahrscheinlichkeit tatsächlich zwei Drittel der Antragsteller einen in einem Beispiel aufgeführten Kredit erhalten würden.

So ist es den Banken in der gesamten EU nicht mehr erlaubt, Kreditprodukte mit dem jeweils niedrigsten Zins und der Formulierung „erhältlich ab “ zu bewerben. Stattdessen muss immer dann, wenn ein Zinssatz genannt wird, zu der gesamten Preisspanne inklusive der aus den Sollzinsen resultierenden Effektivzinssätze auch der Zwei-Drittel-Zinssatz genannt werden.

Dennoch ist der Vergleich von Kreditprodukten unterschiedlicher Anbieter auch durch den Zwei-Drittel-Zins nicht vollständig gegeben, denn die Banken dürfen beispielsweise innerhalb eines Produktangebotes mit diversen Preisvarianten, die von der Laufzeit, der Bonität und/oder der Kredithöhe bestimmt sein können, das jeweils günstigste Fallbeispiel auswählen.

Beispiel

So kann beispielsweise die Bank, die einen Ratenkredit von Euro 5.000, der über 36 Monate getilgt wird, mit einem besonders günstigen Zwei-Drittel Zinssatz anbietet, für Kredite oberhalb von Euro 5.000 und/oder bei Krediten mit Laufzeiten von mehr als 36 Monaten deutlich teurer sein als ihre Mitbewerber. Eine weitere Schwachstelle der Zwei-Drittel-Vorgabe liegt in der Kontrolle: Der Gesetzgeber dürfte kaum in der Lage sein zu prüfen, ob der jeweilige Zinssatz aus der Beispielrechnung in der Praxis tatsächlich für zwei Drittel der Antragsteller erhältlich ist.

Das mit der neuen Verbraucherkreditrichtlinie verfolgte Ziel einer vergleichbaren Werbung wurde somit nur bedingt erreicht; wie dargestellt, kann der Beispielzins die Angebote im ungünstigsten Fall sogar verzerren. Doch für vergleichbare Laufzeiten bietet er dem Verbraucher durchaus die Chance, Lockvogelangebote von ernst zu nehmenden Kreditofferten zu unterscheiden und die Angebote verschiedener Banken zu vergleichen. Dennoch haben einige Institute die neuen Preisangabebestimmungen zum Anlass genommen, in der Kreditwerbung ganz auf Zinsangaben zu verzichten und dem Verbraucher so genannte Wunschkonditionen anzubieten, deren Erreichbarkeit sich erst nach der Kreditantragstellung klärt und die somit überhaupt keinen Vergleich mit offen gelegten Zwei-Drittel-Zinssätzen der Konkurrenz ermöglichen.

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